AGB
Eine vom Gast vorgenommene und vom Vermieter akzeptierte Reservierung unseres Ferienhauses begründet zwischen den beiden Parteien ein Vertragsverhältnis: Den Gastaufnahmevertrag. Dieser
kann nur im Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Die Verfügbarkeit des Ferienhauses
kann ausdrücklich nicht garantiert werden.
Im Einzelnen ergeben sich aus dem Gastaufnahmevertrag folgende Rechte und Pflichten:
§ 1 Vertragsabschluss
Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn das Ferienhauses vom Gast bestellt und vom
Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche, als auch kurzfristig die
mündliche Form bindend. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung
und kommt nur zwischen Vermieter und Gast, sowie die ihn begleitenden Personen zustande. Eine
nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste wird mit fristloser Kündigung und 3-facher
Tagesmiete geahndet.
§ 2 Pflichten des Vermieters
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast das Ferienhaus in einwandfreier Beschaffenheit nach
gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zu Verfügung zu stellen. Er ist ver-
pflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadenersatz zu leisten, wenn
er nicht in der Lage ist, die zugesagte Unterkunft trotz Bestätigung zu Verfügung zu stellen.
Der Vermieter verpflichtet sich ebenfalls, das reservierte Ferienhaus baldmöglichst anderweitig zu
vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann und den geleisteten Schadenersatz
teilweise zurückzuzahlen.
§ 3 Pflichten des Gastes
Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an bzw.
früher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er das
reservierte Ferienhaus nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis zu zahlen. Der Gast
ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten oder
betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Bis zur
anderweitigen Vergabe des Quartiers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten
Betrag zu zahlen.
§ 4 Nutzungsberechtigte des Ferienhauses und Haustiere
Das Mietobjekt darf nur von der auf der Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl genutzt
und bewohnt werden. Zusammenkünfte und Feierlichkeiten, die über diesen Rahmen hinausgehen,
sind nicht gestattet (Ausnahmen nach Rücksprache)! Das Recht des Mieters auf kostenpflichtige
oder kostenlose, vollständige oder teilweise Überlassung des Mietobjektes an Dritte ist ausdrücklich
ausgeschlossen. Weiterhin ist, sofern nicht anders vereinbart, das Mitbringen von Haustieren nicht
erlaubt.
§ 5 An und Abreise
Unser Ferienhaus stehen am Anreisetag ab 16.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur
Verfügung. Abweichungen sind nach Absprache möglich. Mindestmietdauer sind 2 Nächte (Neben-
Saison) bzw. 4 Nächte (Hauptsaison).
§ 6 Preise
Welche Leistungen zu welchen Preisen vereinbart wurden, ergeben sich aus der Leistungsbe-
schreibung der Website www.jagtschloessle.de und die hierauf bezugnehmenden Angaben in der
Buchungsbestätigung. Generell sind bei einer kurzfristigen Vermietung alle Nebenkosten wie bspw.
Wasser/Abwasser, Strom, Müll etc. im Mitpreis enthalten. Auch die Endreinigung wurde in den
Mietpreis für die erste und zweite Nacht eingerechnet, da wir gemäß § 1 Abs. 1 der Preis-
angabenverordnung dazu verpflichtet sind, die Endreinigung nicht mehr separat auszuweisen.
§ 7 Bezahlung
Nach erfolgter Buchung ist der volle Mietpreis vorab zu überweisen. Eine entsprechende Buchungs-
Bestätigung mit der Bankverbindung wird umgehend an den Gast versandt. Erst mit der Bezahlung
wird die Buchung bei uns verbindlich.
§ 8 Haftung
Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Unfälle im Haus oder auf dem Grundstück.
Entstehen im Haus Schäden, die durch den Gast verursacht werden, kommt in der Regel eine
Haftpflichtversicherung des Gastes dafür auf; der Gast haftet für alle ihn begleitenden Personen.
Besteht keine Haftpflichtversicherung, kommt der Gast persönlich für den entstandenen Schaden auf;
es kann vorab eine Kaution gefordert werden, um die Kosten zu erwartender Schäden abzusichern.
Die Haftung des Vermieters ist im Übrigen ausgeschlossen, soweit das Mietobjekt durch höhere
Gewalt, behördliche Anordnungen/Auflagen oder nicht vom Mietobjekt des Vermieters ausgehende
Belästigungen durch Baumaßnahmen oder Schallimmissionen etc. beeinträchtigt wird. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn eintretende Beeinträchtigungen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässig-
keit des Vermieters oder dessen Beauftragten zurückzuführen sind. Eine Haftung für Schäden am
Eigentum des Mieters, die durch Mängel der Mietsache verursacht werden ist ausgeschlossen, es
sei denn, die Schäden sind durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder dessen
Beauftragten verursacht worden. Jede Haftung des Vermieters, die nicht auf Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist auf das Recht des Mieters zur Minderung der Miete beschränkt und der Höhe nach durch den vereinbarten Mietpreis begrenzt. Die Geltendmachung von Folgeschäden
ist ausgeschlossen.
§ 9 Mietobjekt
Die Vermietung erfolgt mit vollständigem Inventar, einschließlich Geschirr. Der Mieter verpflichtet sich,
das Mietobjekt nebst Inventar pfleglich zu behandeln und eventuelle, durch sein Verschulden ent-
standene Schäden dem Vermieter zu melden und durch Geldleistung zu ersetzen. Nach Beendigung
der Mietzeit ist das Ferienhaus nebst Inventar im gleichen Zustand wie beim Einzug zu übergeben.
Der Vermieter gewährleistet, dass das Mietobjekt zum vereinbarten Mietbeginn für die vereinbarte
Mietzeit frei und grundsätzlich bewohnbar ist.
Geringfügige Mängel, die den vertragsmäßigen Gebrauch des Mietobjekts nur unwesentlich beein-
trächtigen (z. B. Fehlende Teile der Ausrüstung, geringe Unsauberkeiten, gelegentlich kurzzeitig,
vom Vermieter nicht zu vertretende Ausfälle der Strom- oder Wasserversorgung, Ausfall technischer
Geräte etc.) berechtigen den Mieter zur Mietpreisminderung, wenn er zuvor den Vermieter oder
dessen Beauftragten auf diese Mängel hingewiesen, zur Mängelbeseitigung aufgefordert hat und der
Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nicht beseitigt worden ist. Der Vermieter darf bei Not-
fällen das Mietobjekt jederzeit betreten. Falls eine Reparatur notwendig ist, wird der Mieter vorab
benachrichtigt. Ein Besichtigungsrecht ergibt sich aus der übernommenen Reinigungspflicht und kann
ohne direkte Vorankündigung ausgeübt werden.
§ 10 Stornierung der Mietvereinbarung
Bei einer Stornierung durch den Gast, erstatten wir bis 31 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
und bei Stornierung ab dem 30. Tag vor Mietbeginn 20% der Mietsumme. Die Storno gebühren
verringern sich, wenn das Ferienobjekt an einen anderen Mieter für denselben oder längeren Zeitraum,
sowie derselben Mietsumme vermietet werden kann. Getätigte Mietpreiszahlungen werden unter
Berücksichtigung der eben aufgeführten Storno gebühren innerhalb von 14 Tagen erstattet. Wir
erlauben uns ebenfalls bis 1 Woche vor Beginn der Mietzeit eine Kündigung auszusprechen, ohne
nähere Angaben von Gründen. Bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn oder
vorzeitiger Abreise wird der volle Mietpreis einbehalten. Es wird empfohlen, sich gegen das mit
einem Rücktritt verbundene Kostenrisiko durch den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung
abzusichern!
§ 11 Hausordnung
Es gilt die im Ferienhaus ausliegende Hausordnung. Bei Verstoß gegen die Hausordnung kann
eine Abmahnung ausgesprochen werden. Kommt es wiederholt zu Verstößen, kann eine fristlose
Kündigung ausgesprochen werden. In diesem Fall tritt §10 in Kraft der besagt, dass bei vor-
zeitiger Abreise der volle Mietpreis fällig ist, es sei denn, das Ferienobjekt kann an einen anderen
Mieter für denselben oder längeren Zeitraum und der selben Mietsumme weiter vermietet werden.
§ 12 Datenschutz
Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben.
Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung
notwendig ist (Reinigungsdienst, Hausverwaltung, Versicherung, etc.).
§ 13 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt der Betriebsort, also der Ort, an dem sich das Ferienhaus befindet und an
dem die Leistung aus dem Gastaufnahmevertrag zu erbringen ist, in diesem Fall das Amtsgericht
Villingen – Schwenningen.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirk-
samkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirk-
same zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am
nächsten kommt.